Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht bietet - auch für deutsches und für Gemeinschafts-Recht - lehrbuchartig Hinweise mit Seltenheitswert zu Farbzeichen. Hier Entscheid vom 6.6.2017, Az.: B-5183/2015:

An Allerheiligen wird aller Heiligen gedacht, auch der vielen nur Gott bekannten Heiligen. Im 4. Jahrhundert führte die östliche Kirche den „Herrentag aller Heiligen“ ein. Die westliche Kirche folgte drei Jahrhunderte später. Allerheiligen und Allerseelen, am 1. und 2. November, sind nach und nach zu einem Doppelfest verschmolzen. Die Bräuche sollen den Respekt und die Ehrfurcht der Lebenden vor den Toten symbolisieren. Die Gräber werden geschmückt. Die Gräbersegnung steht von der Kirche aus im FOCUS und lässt unter gewissen Umständen moderat an die Reformation denken.

Unser Beitrag vom vergangenen Jahr gilt unverändert:

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat darauf erkannt, dass das Musiknoten-Zeichen von Apple in rosa, violett und weiß nicht originär unterscheidungskräftig ist, Entscheid vom 30.5.2017 (B-3088/2016).

Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern ist in der Regel auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn ein Wohnungseigentümer bereits zuvor andere Rauchmelder angeschafft hatte. Amtsgericht München, rechtskräftiges Urteil vom 8.2.2017, Az.: 482 C 13922/16 WEG.

„Wenn man die Kinder weckt, während man eine Gesichtsmaske trägt, spart man sich morgens irre viel Zeit!”

Zu den Spezialthemen Qualität in der Marktforschung und Datenschutz stehen heute am Messestand des Berufsverbandes Deutscher Markt- und Sozialforscher zwei Experten für Fragen zur Verfügung:

Unmittelbar betroffen ist die Frage der Berühmtheit der Marke „Vogue” durch eine soeben bekannt gemachte Entscheidung des Obergerichts Aargau vom 7.6.2016, Az. D1Z 12.2. Große Bedeutung kann diese Entscheidung grundsätzlich für alle Branchen gewinnen.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt in einem Urteil vom 20.9.2017, Az. 6 AZR 143/16, wieder einmal auf den Grundsatz aufmerksam gemacht: