Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist auf Anfrage des Zehnten Senats von seiner bisherigen Auffassung, dass sich ein Arbeitnehmer lt. § 106 der Gewerbeordnung grundsätzlich nicht über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts hinwegsetzen dürfe, abgerückt. Dies geht aus einem Antwortbeschluss des Fünften Senats vom 14.09.2017 hervor (Az.:5 AS 7/17).
Bilder von Armaturenbrett-Kameras, also Dashcams, dürfen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Es wird nicht in die Intims- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingegriffen. So hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg in einem jetzt veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 geäußert; Az. 13 U 851/17.
Die 37-Jährige australische Hollywood-Schauspielerin Rebel Wilson hatte bereits im Juni 2017 dem Grunde nach erfolgreich geltend gemacht, sie sei 2015 durch Lügen über ihr Alter, ihre Herkunft, ihren ersten Namen und ihr Aufwachsen in Sydney in acht Artikeln der vom Hause Bauer verlegten australischen Zeitschriften "Women's Weekly" und "OK" verleumdet worden („schwere Beschädigung des Rufs als rechtschaffende Schauspielerin”). Nun entschied gestern, am 13.9.2017, in Melbourne ein Richter (John Dixon) vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaats Victoria über die Höhe des Anspruchs. Wie sich der Betrag von 4,5 Mio. errechnet, ergibt sich nicht eindeutig aus den bis jetzt vorliegenden Berichten. Richtig ist wohl: 3.917.472 austr. Dollar für entgangene Rollen und die weitere Differenz für immateriellen Schaden („allgemeiner Schaden”).
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