Die 37-Jährige australische Hollywood-Schauspielerin Rebel Wilson hatte bereits im Juni 2017 dem Grunde nach erfolgreich geltend gemacht, sie sei 2015 durch Lügen über ihr Alter, ihre Herkunft, ihren ersten Namen und ihr Aufwachsen in Sydney in acht Artikeln der vom Hause Bauer verlegten australischen Zeitschriften "Women's Weekly" und "OK" verleumdet worden („schwere Beschädigung des Rufs als rechtschaffende Schauspielerin”). Nun entschied gestern, am 13.9.2017, in Melbourne ein Richter (John Dixon) vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaats Victoria über die Höhe des Anspruchs. Wie sich der Betrag von 4,5 Mio. errechnet, ergibt sich nicht eindeutig aus den bis jetzt vorliegenden Berichten. Richtig ist wohl: 3.917.472 austr. Dollar für entgangene Rollen und die weitere Differenz für immateriellen Schaden („allgemeiner Schaden”).

Pünktlich zum Wiesn-Start bekannt gegeben: BFH , Urteil vom 3.8.2017 - V R 15/17.
Sicher hat ein Richter des V. Senats während seines Studiums Brezn verkauft und wusste es besser und mit mehr Rechtsgefühl als die Münchner Finanzbeamten und die Richter des Finanzgerichts München. Die in den Festzelten aufgestellten Biertischgarnituren, bestehend aus Tischen und Bänken, dienen den eigenen Gastronomieumsätzen des Festzeltbetreibers. An ihnen haben die Breznverkäufer kein eigenes Mitbenutzungsrecht. Sie haben keine Verfügungs‑ oder Dispositionsmöglichkeit, den Besuchern Sitzplätze im Festzelt zuzuweisen. Wer im Bierzelt sitzt, muss zusätzliche Leistungen des Festzeltbetreibers in Anspruch nehmen. Deshalb ist klar:
Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten Wiesnbrezn an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% statt 19% für Lebensmittel anzuwenden.