Unmittelbar betroffen ist die Frage der Berühmtheit der Marke „Vogue” durch eine soeben bekannt gemachte Entscheidung des Obergerichts Aargau vom 7.6.2016, Az. D1Z 12.2. Große Bedeutung kann diese Entscheidung grundsätzlich für alle Branchen gewinnen.

Begründung:
„Auf Ergebnisse einer bereits vor sieben Jahren durchgeführten Repräsentativumfrage kann vorliegend nur beschränkt abgestellt werden. Sieben Jahre sind - gemessen am Alter der Marke - zwar kein allzu langer Zeitraum. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Printmedien nach allgemeiner Erfahrung in den letzten Jahren mit dem Aufkommen der digitalen Medien wie Smartphone, Internet etc., insbesondere bei der jüngeren Generation, stark an Bedeutung eingebüßt haben und deren Stellenwert in der Gesellschaft einem rasanten Wandelunterworfen ist. Nach Auffassung des Obergerichts ist also keineswegs gesagt, dass die Ergebnisse der Umfrage aus dem Jahre 2009 heute nochals repräsentativ angeschaut werden können.”
Quelle: heute erschienene Ausgabe Oktober 2017 der INGRES NEWS [10/17] (INGRES = Institut für gewerblichen Rechtsschutz), Zürich.