Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat darauf erkannt, dass das Musiknoten-Zeichen von Apple in rosa, violett und weiß nicht originär unterscheidungskräftig ist, Entscheid vom 30.5.2017 (B-3088/2016).

Begründung
1.
Bei Softwareprogrammen weicht dieses Zeichen nicht vom Gewohnten und Erwarteten ab, und es beschreibt ausschließlich.
2.
Früher wurden zwar ähnliche Zeichen eingetragen. Aber „die Rahmenbedingungen im Bereich Softwareanwendungen haben sich ... ganz erheblich verändert”.