Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Schweizerisches Bundesgericht, Entscheid vom 2.10.2017 (4A 299/2017):

Das EuG heute, 24.01.2018, Az. T-69/17, wörtlich: „Bei der Beurteilung, ob das Eintragungshindernis des Verstoßes gegen die guten Sitten vorliegt, müssen die Kriterien einer vernünftigen Person mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle zugrunde gelegt werden.”

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2017, Az. I ZB 45/16:

„Inge redet nicht mehr mit ihrem Mann.” - „Wieso nicht?” - „Sie hat ihn um 100 Euro für den Schönheitssalon gebeten; er hat ihr 1.000 Euro gegeben.”

Zur Kanzleiorganisation und soeben bekannt gegeben: BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - XII ZB 335/17 -

Was sich aus den vielen Medienberichten zum Beispiel nicht ergibt: