FG Münster , Urteil vom 09.11.2017 - 13 K 3518/15 K.

Das Finanzgericht Münster hat die von einem Verein und einer GmbH geltend gemachten Aufwendungen für eine Wochenend-Jubiläumsfeier überwiegend als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt.
Begründung:
Hinsichtlich des größten Teils der Aufwendungen ist das Betriebsausgabenabzugsverbot für Geschenke im Sinn des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht anzuwenden. Die Gäste hatten für die auf der Veranstaltung an sie erbrachten Leistungen konkrete Gegenleistungen in Form ihrer Anwesenheit und des fachlichen Austauschs erbracht.
Anmerkung:
Also, Zeit ist Geld!