Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.1.2018, Az. 16 0 341/15.

So entschieden hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht mit einem Entscheid vom 5.9.2017 (B-1251/2015).

Über das am Freitag, 9.2.2018, vom BGH erlassene Urteil Az. V ZR 211/16 wird zwar selbst in den Hauptnachrichten berichtet. Es entspricht jedoch der bisherigen Rechtsprechung zum „nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch”.

Der Onkel möchte die Zwillinge seines Bruders nicht verwechseln. Sie sind sich zum Verwechseln ähnlich. Fragt der Onkel: „Gibt es irgendetwas, woran man Euch unterscheiden kann?” „Ja”, sagt der eine. „Ich kann bis 28 zählen. Mein Bruder nur bis 9.”

BGH Beschluss vom 6.2.2018 - Az. VI ZR 76/17 - in Leitsätzen:

Das BGH-Urteil vom 6.2.2018 Az. VI ZR 76/17 betrifft zwei Fotos, von denen das eine den Kläger Wulff mit einem gefüllten Einkaufswagen, das zweite den Kläger und seine Ehefrau am Auto zeigte. Das Urteil hält die Publikation für rechtmäßig.

Und zwar auch dann, wenn das Ganze gar nicht geleugnet wird. Diese Ansicht vertritt das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 16.1.2018, Az. 27 0 189/17.

Zwischen den beiden Marken "JOY (fig.)" und "ENJOY (fig.)" besteht Verwechslungsgefahr, soweit gleichartige Waren und Dienstleistungen betroffen sind. Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Entscheid vom 25.10.2017 (B-5312/2015).