So entschieden hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht mit einem Entscheid vom 5.9.2017 (B-1251/2015).

Anmerkung
Warum sind die schweizerischen Urteile zur Verwechslungsgefahr allgemein für das deutsche Recht genau so interessant wie die deutschen?
Beide Rechte stellen auf die Verkehrsauffassung ab. Meist werden jedoch in beiden Ländern keine Umfragen durchgeführt. So war es auch in diesem Rechtsstreit. Meist entscheiden selbst die Richter danach, ob sie im zu entscheidenden Fall eine Verwechslungsgefahr bejahen oder verneinen. In der Schweiz verhält es sich nicht anders als in Deutschland. Die Gesetze unterscheiden sich nicht.
Für die Gerichte, den Rechtsanwalt und andere Rechtsanwender bilden die schweizerischen Urteile demnach grundsätzlich so wenig einen Unterschied wie Urteile, welche in Köln oder München getroffen werden.
Dementsprechend werden zu Umfragen - wenn zuverlässigere Grundlagen gewünscht werden - auch die deutschen Institute mit Umfragen in der Schweiz beauftragt, - insbesondere Frau Dr. Anne Niedermann vom Institut für Demoskopie Allensbach, aber auch Frau Dr. Almut Pflüger von der Pflüger Marktforschung.