Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

BVerfG, Beschluss vom 7.2.2018, Az.: 1 BvR 442/15.

Der Anwaltssenat des BGH hat sein heute bekannt gegebenes Urteil vom 29.1.2018 so ausführlich und instruktiv begründet, dass es auch für Verbindungen von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen heran gezogen werden kann. Unter anderem führt der Anwaltssenat aus:

Wer hat mit diesen Maßstäben gerechnet? Wenn die AfD eine Versammlung veranstaltet: „Rote Karte für Merkel - Asyl braucht Grenzen”, dann darf eine Ministerin nicht auf der Homepage ihres Ministeriums erwidern: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden...”.

Man darf gespannt sein, was aus diesem Überschwang wird. Wenn das nicht schief geht. Die designierte Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), hat gegenüber BILD am 7. März geäußert:

VG Mainz , Urteil vom 21.02.2018 - 3 K 363/17.MZ

Zu einer Aufgabe, die sich Rechtsanwälten oft, wenn nicht nahezu täglich stellt, gibt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs eine Anleitung. BGH, Urteil vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in diesem Sinne gestern, 7.3.2018, Az. 3 BV 16.2040, entsprechend dem Spruch des Ministeriumssprechers Thomas Pfeiffer. Der Ministeriumssprecher äußerte sich so zu dem in Bayern am 1. April in Kraft tretenden neuen Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das ebenfalls ein Kopftuchverbot enthält. Der BayVGH hat noch nicht nach diesem Gesetz, wohl aber nach seinem Sinn und Zweck entschieden.