Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in diesem Sinne gestern, 7.3.2018, Az. 3 BV 16.2040, entsprechend dem Spruch des Ministeriumssprechers Thomas Pfeiffer. Der Ministeriumssprecher äußerte sich so zu dem in Bayern am 1. April in Kraft tretenden neuen Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das ebenfalls ein Kopftuchverbot enthält. Der BayVGH hat noch nicht nach diesem Gesetz, wohl aber nach seinem Sinn und Zweck entschieden.

Anmerkung
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juni 2017 in einem Eilverfahren zu einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine hessische Referendarin bei Verhandlungen nicht mit ihrem Kopftuch auf der Richterbank sitzen darf. Wörtlich: „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten."