Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Amtsgericht München Urteil vom 14.02.2018, Az.: 484 C 22917/16 WEG, bestätigt durch Landgericht München I, Urteil vom rechtskräftig.

Verkehrsfunk: „Bitte überholen Sie nicht, es kommt Ihnen ein Fahrzeug entgegen”. Ein Fahrer empört: „Eins? Hunderte!”

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.4.2018, Az. 5 AZR 25/17.

Was in den neuen Meldungen nicht oder kaum erwähnt wird, ist die Geschichte des bis zu seiner Auflösung im Jahre 2006 hoch angesehenen Gerichts:

Auch ausgeklügelte Gesetze mit Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen haben ein Verhalten dieser Art nicht voraussehend erfasst, meint der BGH, Urteil vom 19.4.2018, Az. I ZR 154/16. Unerheblich soll sogar sein, dass sich die blockierten Unternehmen freikaufen müssen oder können. Voraussetzung für die Aufnahme in eine „Whitelist” ist außer einer Umsatzbeteiligung, dass es sich um eine „akzeptable Werbung" handelt.

OLG Frankfurt am Main , Urteil vom 15.03.2018 - 16 U 212/17

„Paulchen, hast du nicht Lust, mit dem Elektro-Elefanten zu spielen?” Paul: „Mama, sag mir doch lieber ganz normal, dass ich jetzt staubsaugen soll!”