Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Der Presserat rügte im Rahmen seiner Sitzungen vom 12.bis 14. Juni 2018 gleich mehrere Medien für die unsorgfältige Übernahme einer Meldung.

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 25.4.2018, Az. 3 K 289/17.MZ.

Mutter zu ihrem Sohn: „Wenn du dich weiterhin so schlecht benimmst, wirst du mal später Kinder bekommen, die genauso unartig sind wie du.”

Gestern vom BGH bekannt gegebener Beschluss vom 12.4.2018, Az. V ZR 153/17 mit Hinweis auf frühere Entscheidungen und auf Schrifttum:

Präsident Voßkuhle erklärte in einem WELT am SONTAG-Interview am 9.6.2018:

BVerfG , Beschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 666/17 Bei einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung besteht im Falle einer Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts ein Anspruch auf eine nachträgliche Mitteilung über die Einstellung. Der Verlag ist jedoch nicht zu der Erklärung verpflichtet, den Verdacht nicht mehr aufrecht zu erhalten. Der Grund: Die Presse darf nicht zu einer eigenen Bewertung der veränderten Sachlage verpflichtet werden. Die Redaktion darf sich darauf beschränken, über die geänderten Umstände in ihrem objektiven Gehalt zu informieren.