Der Presserat rügte im Rahmen seiner Sitzungen vom 12.bis 14. Juni 2018 gleich mehrere Medien für die unsorgfältige Übernahme einer Meldung.

Der Fall
Mehrere Medien behaupteten, aus einer Berliner Demonstration gegen die geplante Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem heraus sei von einer - so der Presseratsbericht - „signifikanten Menge minutenlang 'Tod den Juden' skandiert” worden. Später stellte sich heraus, dass diese Meldung falsch war. Es hatte nur vereinzelt solche Zwischenrufe gegeben. Ursprünglich hatte eine regionale Zeitung falsch berichtet. Diese Falschmeldung wurde von anderen Medien unbesehen übernommen. Ein Leser hatte sich wegen mehrerer dieser Falschberichte beschwert.
Begründung
Wer ungeprüft Informationen anderer Medien übernimmt verletzt die journalistische Sorgfaltspflicht.
Anmerkungen
1.
Die journalistische Sorgfaltspflicht wird als Grundlage des Qualitätsjournalismus durch Ziff. 2 des Pressekodex festgelegt. Ziff. 2 gehört zu den Normen, die vom Presserat am häufigsten herangezogen werden müssen. Häufig wird nach den Erfahrungen des Verf. unerkannt in Online-Diensten gegen Ziff. 2 verstoßen, vor allem in Blogs. Der Grund: mangelhafte Ausbildung. Ziff.2 bestimmt:
„Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.”
2.
Der Presserat appelliert an die Redaktionen, eigene Recherchen trotz Zeitnot nicht zu vernachlässigen.