Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.5.2018, Az. VI ZR 287/17 mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung, erschienen heute am 29.6.2018

Am 14.9.2017 hatten wir an dieser Stelle berichtet: „Die Bauer Media Group wurde in Australien zur Zahlung von 4,5 Mio. australischen Dollar (drei Millionen Euro) verurteilt.”

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 03.05.2018 - 2 K 14789/17.TR

In seinen Sitzungen vom 12. bis 14. Juni 2018 hat der Presserat zu einer neuen Art von Beschwerde-Begründung Stellung genommen. Beschwerdeführer hatten kritisiert, dass ein Video mit einem Opfer nur hinter einer Bezahlschranke abrufbar war. Begründung der Beschwerden: Mit einem Opfervideo darf kein Umsatz generiert werden.

BGH, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16 zu einem Münchener Rechtsstreit.

Der Meteorologe zu seiner Frau: „Ich werde versetzt!” - „Wundert mich nicht, ich habe schon lange gemerkt, dass das hiesige Wetter nicht mehr deiner Meinung ist!”

BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17.