Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.5.2018, Az. VI ZR 287/17 mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung, erschienen heute am 29.6.2018
In seinen Sitzungen vom 12. bis 14. Juni 2018 hat der Presserat zu einer neuen Art von Beschwerde-Begründung Stellung genommen. Beschwerdeführer hatten kritisiert, dass ein Video mit einem Opfer nur hinter einer Bezahlschranke abrufbar war. Begründung der Beschwerden: Mit einem Opfervideo darf kein Umsatz generiert werden.
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