Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
„Hat der Herr von eben etwas gekauft?” - „Ich schaffe das immer, Chef, wie Sie wissen. Die teuren Schlangenlederschuhe sogar.” - „Hat er sie auch bezahlt?” - „Er zahlte 150 Euro an, den Rest bringt er morgen.” „Sind Sie wahnsinnig? Der kommt nie wieder.” - „Doch, doch. Ich habe ihm zwei linke Schuhe eingepackt!”
Das Gericht darf nicht gezielt ausgleichen, wenn es mit Bedenken ein Recht zuspricht, hier: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Mutter, darf nicht angemessen eingeschränkt werden. Nur schwarz/weiß: OLG Frankfurt a. M. , Beschluss vom 15.06.2018 - 2 UF 41/18. Das Urteil soll demnächst veröffentlicht werden. Eine Presseerklärung wurde heute publiziert.
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