Der Anlass: Weil bei der Staatsanwaltschaft Hamburg männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie bei Einstellungen Männern den Vorrang geben, sofern sie die gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie ihre weiblichen Mitbewerber aufweisen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wendet sich gegen diese „Männerquote“ teilweise mit Begründungen, nach denen der Wunsch nach einer Männerquote jedenfalls bei staatlichen Stellen überhaupt grundsätzlich auf unabsehbare Zeit aufgegeben werden muss.
1.
Die Männerquote ist verfassungswidrig:
2.
Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbieten im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen. Soweit es im Fall eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage des Art. 3 Abs. 2 GG deshalb gerechtfertigt, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind.
3.
Eine solche faktische Benachteiligung ergibt sich für Männer jedoch nicht schon daraus, dass sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
4.
Eine Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, entspricht nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 GG.
5.
So haben männliche Examensabsolventen in anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Zudem erhalten junge männliche Juristen ein besseres Einstiegsgehalt und sie können ihre Vergütung danach besser steigern.
6.
Frauen werden zudem auch sonst selbst mit besseren Examensergebnissen im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt.
7.
Außerdem sind Frauen trotz bescheidenerer Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst an den generell besseren Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dort interessiert.
8.
Wegen der immer noch klassischen Rollenverteilung in den meisten Familien muss, so immer noch der Juristinnenbund, der Staat ein Interesse daran haben, dass die für die nachwachsende Generation vorrangig zuständigen Frauen nicht wiederum benachteiligt werden.