Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Richter: „Angeklagter, warum erzählen sie heute einen ganz anderen Sachverhalt?” -- „Na ja, gestern haben sie mir ja nicht geglaubt.”

Ein Radfahrer fährt einen Fußgänger an. „Haben Sie denn mein Klingeln nicht gehört?”, fragt er als er dem armen Mann aufhilft. „Doch schon, aber ich dachte, es sei mein Handy.”

OLG Frankfurt a. M. , Urteil vom 28.06.2018 - 16 U 105/17. Hier: Fragwürdiger Sektenvorwurf gegen Medienproduktionsfirma!

LG Hamburg, Urteil vom 26.6.2018, Az. 308 0 314/16, Usenet-Provider UseNeXT unterliegt der GEMA, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; nach Ansicht des Verf. jedoch „wasserdicht”, weil die Internetpiraterie offenkundig ist.

Wörtlich: Die außerordentlich einberufene Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 27.6.2018 die Wiederinbetriebnahme des beA beschlossen. In einem ersten Schritt wird der neue beA Client Security ab dem 4.7.2018 wieder zum Download und zur Installation bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. In einem zweiten Schritt sollen die Postfächer dann ab dem 3.9.2018 wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. Voraussetzung ist, dass die noch bestehenden Schwachstellen beseitigt sind.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Markenrechtsvorschriften vorgelegt (BT-Drs. 19/2898).

Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 27.3.2018 Az. B-2102/2016.

Urteil des BGH vom 4.5.2018, Az. V ZR 153/17, erschienen am 28.6.2018.

„Zwei Freundinnen unterhalten sich. Lacht die eine: 'Mein Mann hat mir neulich erzählt, dass er den Körper eines griechischen Gottes hat. Ich habe ihm erklärt, dass Buddha kein griechischer Gott ist.' ”