Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Markenrechtsvorschriften vorgelegt (BT-Drs. 19/2898).

Das oberste Ziel soll ein ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke sein. Außerdem soll die Markeneintragung einfacher und die Produktpiraterie erschwert werden.
Anmerkung
Anders als die gegenwärtig im Fokus stehende EU Datenschutz-Grundverordnung muss die EU Marken-Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden.