Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Der Firmenchef ist im Urlaub ziemlich schlecht gelaunt und sagt zu seiner Frau: „Wie soll ich mich denn bloß ausruhen, wenn alle meine Mitarbeiter im Betrieb das jetzt gerade tun?”

Die ewige Geschichte wird langweilig. Aber die Rechtsanwälte müssen Bescheid wissen.

Beschluss des BVerfG vom 12.9.2013, Az. BvR 744/13. Wörtlich:

Bundesgerichtshof Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17. Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel an dem Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschluss- fassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständi-gengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.

Nachbarn auf ihrem Balkon in München: „Was brüllt Ihr Mann so rum?” - „Der spricht mit seinem Bruder in Stuttgart.”- -„Und warum benutzt er dafür nicht das Telefon?”

Aus einer Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins ist zu entnehmen:

Ein Hochfest, das heißt: Festtag des Kirchenjahres mit dem höchsten liturgischen Rang. Eingeführt auf dem Konzil von Trient, 1545 -1563, als gegenreformatorische Machtdemonstration der katholischen Kirche!