Die ewige Geschichte wird langweilig. Aber die Rechtsanwälte müssen Bescheid wissen.

Auch das zuletzt bei der Firma secunet in Auftrag gegebene Sicherheitsgutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) musste zurück gegeben werden. Es weist noch Mängel auf. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 5.6.2018 mit, nachdem sich das BRAK-Präsidium einen Tag zuvor mit dem Abschlussbericht befasst hatte. Insbesondere bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von secunet bestehe Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad. Das Gutachten soll zeitnah ergänzt werden.
Anmerkung
Erst sollte das beA zum 1.1.2016 eingeführt sein. Die Rechtsanwaltskammern hatten in Eilnachrichten vehement darauf gedrängt, dass jeder Rechtsanwalt unbedingt diesen Termin einhält. Die Rechtsanwälte mussten sich eiligst schulen lassen. Sie können die einzelnen Phasen der Geschichte nachlesen, wenn Sie links in die Suchfunktion bitte „beA” eingeben.