Aus einer Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins ist zu entnehmen:

Die BRAK hat mit einer Presseerklärung, verteilt am Nachmittag des 29. Mai 2018, mitge­teilt, dass ihr Dienst­leister Secunet das Gutachten zum beA am Abend des 30. Mai 2018 an die BRAK übermitteln wird. Es soll dann aber noch nicht veröffent­licht werden, weil sich zunächst das BRAK-Präsidium damit beschäftigen will. Secunet soll das Gutachten am kommenden Montag, den 4. Juni 2018, in einer Sitzung des BRAK-Präsidiums erläutern. Vor der Veröffent­li­chung will das BRAK-Präsidium die Möglichkeit haben, Nachfragen zu dem Gutachten zu stellen und gegebe­nen­falls offene oder unklare Punkte zu klären. Im Anschluss wird das BRAK-Präsidium über die Einbe­rufung einer Präsiden­ten­kon­ferenz entscheiden. Die BRAK kündigt an, das Sicher­heits­gut­achten mit der Einbe­rufung einer BRAK-Präsiden­ten­kon­ferenz zu veröffent­lichen.
Anmerkungen
1.
An dieser Stelle (unserer Homepage) wurde zwar schon am Freitag, 29. Dezember 2017, bemängelt: „Das besondere elektronische Anwaltspostfach: Die unendliche Blamage der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Prahlerei als angebliche Pionierin”.
2.
Aber nicht ausgerechnet der Deutsche Anwaltverein ist dazu berufen, sich mit „klugen”, kritischen Reden über die Bundesrechtsanwaltskammer zu erheben. Er sitzt selbst im Glashaus. Indizien sprechen dafür, dass es der DAV nicht besser gemacht hätte. Vgl. nur unseren Vermerk an dieser Stelle vom 26.5.2018 über selbstgefällige, oberflächliche Eingriffe in die Tagespolitik zur Profilierung von Funktionären des DAV.
3.
Am Freitag, 12. Januar 2018, haben wir zur Orientierung versucht, einen Überblick über den Anlass und die Chronologie zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu geben.