Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.8.2018, Az. 2 AZR 133/18: Das Datenschutzrecht konkretisiert das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Aufklärungsinteresse und ist demnach auch für die Fristen zur Speicherung der Videoaufzeichnungen rechtserheblich (eigener Leitsatz).

Am 24. 8.2018 hatten wir an dieser Stelle kurz über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. August 2018 - III ZR 192/17 - berichtet. Im Volltext liegt das Urteil immer noch nicht vor; wohl aber lässt sich die Begründung einer Pressemitteilung des BGH entnehmen, nämlich:

Humor: Ein Arbeitsloser wird seit langem verdächtigt, dass er gar nicht arbeiten möchte. Der Sachbearbeiter gibt ihm die Adresse einer Firma, die Arbeitskräfte sucht. Am nächsten Tag erscheint er aber wieder auf dem Arbeitsamt. „Und?” fragt ihn der Beamte, „was war es diesmal? Die Arbeit zu schmutzig oder zu schlecht bezahlt?”-- „Nein, als ich hinkam, hing ein Schild: 'Arbeitskräfte beiderlei Geschlechts gesucht.' Jetzt frage ich Sie: Wer hat das schon?”

Am anschaulichsten ist wohl ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 7.12.2016, Az. 35 0 251/16.

Kammergericht: noch nicht im Volltext veröffentlichtes Urteil vom 18.7.2018 im Prozess gegen Schaubühne betreffend das Stück „Fear“, Az. 24 U 104/17.

LG Hamburg , Beschluss vom 15. oder 16.8.2018 - 327 O 271/18.

Der Pfarrer hat die besten Äpfel im Garten, weshalb die Kinder sich oft ein paar klauen. Das gefällt dem Geistlichen gar nicht, und er stellt ein Schild auf: „Gott sieht alles!” Am nächsten Tag steht darunter: „Aber er petzt nicht!” Quelle: Glücks-Revue, Ausgabe 32/2018