Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, ist in der Regel auf 20 % des Verkaufs-preises des Wohnungseigentums zu schätzen (im Anschluss an den Beschluss dieses BGH-Senats vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17).
Ein Neureicher möchte sich mit Gemälden schmücken. Wer der erste Händler am Platz ist, wird ihm gesagt. Ein Portrait fällt ihm ins Auge. Der Händler: „Ein besonders schönes Stück, mein Herr. Ein alter Holländer!” Der Interessent wirft noch einen kritischen Blick auf das Bildnis: „Tatsächlich? Also ehrlich. Ich hätt's glatt für ein junges Mädchen gehalten.” Nach SUPERillu 36/2018.
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