Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Urteil des EuGH vom 13.9.2018, Rechtssache C-54/17. Wenn in SIM-Karten kostenpflichtige Dienste vorinstalliert und –aktiviert werden, handelt es sich um eine unlautere Geschäftspraxis, wenn der Verbraucher zuvor nicht entsprechend aufgeklärt wurde.

Eine Falle für alle Wohnungseigentümer: Urteil des BGH vom 8.6.2018, Az. V ZR 195/17.

Er kommt nach Hause und berichtet, dass er zum 2. Vorsitzenden im Verein gewählt worden ist. Darauf seine Frau: „Diese Rolle kennst du ja von zu Hause.”

Zugunsten Google dieses Mal: Oberlandesgericht Frankfurt a. M. , Urteil vom 06.09.2018 - 16 U 193/17.

Heute um 11 Uhr Trauergottesdienst mit anschließender Beerdigung in Aufkirchen für unseren geliebten Freund!

Das Europaparlament hat - wie es in der Presse heißt - die Anpassung des Urheberrechts an das Internet-Zeitalter gebilligt. Allerdings umstritten. Damit sollen Internet-Plattformen wie Google und Facebook künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende und Medien zu vergüten, wenn sie deren Produktionen zum Hochladen anbieten. Zur Entwicklung des von Bundestag und Bundesrat für Deutschland beschlossenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger können Sie einige Einzelheiten links über die „Suche” nachlesen. Der Verf. dieser Zeilen war zusammen mit Christoph Keese für die Zeitschriften- und Zeitungsverleger fünf Jahre lang, bis zur Verabschiedung des Gesetzes im März 2013, insbesondere des § 87 f UrhG, federführend verantwortlich.

OLG München, Beschluss vom 27.8.2018, Az. 18 W 1294/18

Landgericht Hamburg, Urteil vom 4.2.2016 - 304 O 247/13 -.

„Jetzt ist Schluss damit”, verlangt die Mutter. „Jedes Jahr ein Kind, von morgen an schlafe ich auf dem Flur!” - „Wenn du sicher bist, dass das hilft”, antwortet ihr Mann, „stelle ich mein Bett auch dort auf”.