Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Das Landgericht Ravensburg brauchte in einem Urteil vom 21.9.2018, Az. XI ZR 309/16, nur dem BGH-Urteil vom 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16 zu folgen. Der BGH hatte am 20. März die folgende Bestimmung für rechtsunwirksam erklärt:
In seinen eigenen Richtlinien will Facebook bestimmen: „Eine Seite kann auch dann für dein Unternehmen existieren, wenn sie nicht von einem anderen Mitarbeiter deines Unternehmens erstellt wurde. Wenn beispielsweise jemand einen Ort besucht, der keine Seite hat, wird eine nicht verwaltete Seite für den Ort erstellt."