Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das Landgericht Ravensburg brauchte in einem Urteil vom 21.9.2018, Az. XI ZR 309/16, nur dem BGH-Urteil vom 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16 zu folgen. Der BGH hatte am 20. März die folgende Bestimmung für rechtsunwirksam erklärt:

Schriftsatzfrist ist kein Dieselfahrverbot, 24:00 nicht 00:11: BGH Beschluss vom 27.9..2018 Az. IX ZB 67/17.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.10.2018, Az. 2 Ws 51/17 (vorausgehend Landgericht Fulda, Beschluss vom 14.08.2017, Az. 2 KLs 27 Js 97/11).

Oberlandesgericht Köln Urteil v. 28.7.2008, 16 Wx 116/08; immer noch täglich aktuell:

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018 - 1 U 599/18; ein LG Mainz-Urteil vom 02.05.2018 - Az. 9O16517 9 O 165/17 bestätigend.

In seinen eigenen Richtlinien will Facebook bestimmen: „Eine Seite kann auch dann für dein Unternehmen existieren, wenn sie nicht von einem anderen Mitarbeiter deines Unternehmens erstellt wurde. Wenn beispielsweise jemand einen Ort besucht, der keine Seite hat, wird eine nicht verwaltete Seite für den Ort erstellt."

BFH, Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17 zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO.