Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17. Bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung richtet sich das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse des Eigentümers, wenn sich die Störung nach Art bzw. Umfang nicht in einer Wertminderung der Sache niederschlägt, ausnahmsweise nach den Kosten, die dem Eigentümer durch die Störung entstehen und die ohne diese nicht angefallen wären.

Die nach § 321a Abs. 1 ZPO statthafte und in der gesetzlichen Form und Frist eingelegte Anhörungsrüge (§ 321a Abs. 2, 4 Satz 1 ZPO) ist unzulässig, wenn es an der gesetzlich vorgeschriebenen Darlegung (§ 321a Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) einer neuen eigenständigen und entscheidungserheblichen Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) fehlt. Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 14/16, aaO mwN).

Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.9.2018, Az. 7 L 3307/18.F.

„Nur mit Euch”, heißt das nette, missverständliche Leitmotiv in diesem Jahr für das Volk der Dichter und Denker. Mehrere Migrantenverbände beanstanden, dass der 3. Oktober die Einheit nur aus einer „deutschdeutschen“ und „weißen“ Perspektive feiere. Sie wünschen einen „Tag der deutschen Vielfalt“. In der Neue Zürcher Zeitung - NZZ - vom 10.2.2018 schreibt der in der DDR aus politischen Gründen inhaftierte A.W. Bauersfeld unter der Überschrift: „Ein Riss geht wieder durch Deutschland”: „Der Riss zwischen denen, die unter der DDR-Diktatur litten, und denen, die davon profitierten, ist tief. Doch noch fast schlimmer ist die Ignoranz, die die ehemals Verfolgten heute erleben.”

Die mehr als zehn Jahre andauernde anstrengende Überzeugungsarbeit des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) werden belohnt. Heute hat sich der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen darauf geeinigt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Presseangebote zu ermöglichen. Sie werden damit gedruckten Zeitschriften und Zeitungen gleichgestellt. Die beiden Verbände haben auch bereits darauf hingewiesen, wie das Verfahren nach den bekannten Regelungen fortgesetzt wird:

EGMR, Entscheidung vom 18.9.2018, Beschwerde-Nr. 3413/09, Lachiric c. Belgique, in französischer Sprache.

Chefredakteur Alexander Marguier in der neuen Ausgabe des Cicero - 10.2018:

Zwei Polizisten stellen zur Geschwindigkeitskontrolle ein Messgerät auf. Der erste Fahrer rauscht heran. Ein Volltreffer. Offenkundig viel zu hohe Geschwindigkeit. Aber die Radarmessung funktioniert noch nicht. Der eine Polizist zum angehaltenen Fahrer: „Das Messgerät hat noch nicht funktioniert. Fahren Sie zurück und fahren Sie im gleichen Tempo noch mal her!”