Die mehr als zehn Jahre andauernde anstrengende Überzeugungsarbeit des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) werden belohnt. Heute hat sich der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen darauf geeinigt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Presseangebote zu ermöglichen. Sie werden damit gedruckten Zeitschriften und Zeitungen gleichgestellt. Die beiden Verbände haben auch bereits darauf hingewiesen, wie das Verfahren nach den bekannten Regelungen fortgesetzt wird:

Zuerst muss der Entwurf in alle Amtssprachen übersetzt und formal geprüft werden. Die Neuerung muss noch formal beschlossen werden und die Richtlinienänderung in Kraft treten. Danach steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersätze auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken. In Deutschland beträgt der dann reduzierte Satz sieben Prozent.