Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Januar beschlossen, ohne Begründung die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, Az. 1 BvR 1157/16. Ermittelt hat diesen Beschluss soeben der Evangelische Pressedienst, epd.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 2018, 1 BvR 733/18.

Landgericht München I , Urteil vom 30.08.2018 - 33 O 12885/17.

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 29.8.2018, Az. 1 B 462/18.

So entschieden hat der Bundesgerichtshof im Rahmen einer umfangreichen Entscheidung zur nachträglichen Anbringung von Verschattungsanlagen durch Wohnungseigentümer; BGH, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17.

Ganz einfach. Jahrelang erzählten uns unsere Eltern: Wenn ihr aufesst, bekommen wir schönes Wetter. Und was haben wir jetzt davon? Dicke Kinder und Hitzewellen!

Das (schweizerische) Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid vom 20.3.2018, B - 8069/2016, dargelegt:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.8.2018, Az. 4 Ca 3038/18 wird mehrfach missverständlich wiedergegeben. Das Gericht hat zwar die Klage eines Redakteurs des Handelsblatts abgewiesen. Der Redakteur wandte sich jedoch (nur) dagegen, dass er abgemahnt wurde, weil er die im Arbeitsvertrag vorgeschriebene Einwilligung des Verlages nicht einholte. Das Gericht erklärte, es habe sich nicht gefragt, ob der Verlag verpflichtet gewesen wäre, die Publikation zu erlauben.