Das (schweizerische) Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid vom 20.3.2018, B - 8069/2016, dargelegt:

FLAME hat zwei Bedeutungen: Einerseits ist es ein Wort der englischen Sprache (= Flamme), anderseits ist "Flame" die (männliche) Einwohnerbezeichnung zu Flandern. Wegen der "großen Dominanz des Englischen im Pharmabereich und der Globalität der medizinischen Forschung ist davon auszugehen, dass die angesprochenen Ärzte und Patienten in FLAME im Zusammenhang mit der beanspruchten Dienstleistung (…) den englischen Begriff 'Flame' im Sinne von 'Flamme' und nicht den deutschen Begriff 'Flame' im Sinne der Einwohnerbezeichnung zu Flandern erkennen. Für den Schluss, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Wort FLAME das englische Wort für 'Flamme' sehen, spricht auch, dass mit geografischen Bezeichnungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen weniger streng umgegangen wird. Dies führt dazu, dass diese häufiger als Fantasie- oder Gattungsbezeichnung verstanden werden, als wenn die gleichen Zeichen für Waren verwendet werden.