Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Januar beschlossen, ohne Begründung die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, Az. 1 BvR 1157/16. Ermittelt hat diesen Beschluss soeben der Evangelische Pressedienst, epd.

Bei dem Streit ging es um die Frage, inwieweit der Grosso-Verband mit den Verlagen weiterhin einheitliche Konditionen und Marktstandards für alle rund 60 Grossisten vereinbaren darf. Anfang 2011 hatte Bauer vor dem Landgericht Köln gegen die Praxis des zentralen Verhandlungsmandats geklagt, weil er sich von Einzelverhandlungen mit den Grossisten künftig bessere Konditionen versprach. Argumentiert hat der Verlag auch mit dem Kartellrecht. Das zentrale Verhandlungsmandat des Verbandes hatte die Branche – gerade auch der mächtige Bauer-Verlag - über Jahrzehnte allgemein praktiziert.
Der Klage folgte ein jahrelanger Rechtstreit auf und ab durch alle Instanzen. Der Bundesverband Presse-Grosso argumentierte, dass nur mit dem bisherigen System kleine Verlage auf dem Markt mithalten und alle Vertriebsstellen beliefert werden können, also die Pressevielfalt erhalten bleibe. Die Politik hat das bewährte Grosso-System befürwortet. Zuletzt hatte der BGH Bauer abgewiesen. Der Bauer-Verlag wandte sich Anfang 2016 gegen das Urteil des BGH, welches das zentrale Verhandlungsmandat des Verbandes bestätigte, an das Bundesverfassungsgericht; eben erfolglos.