Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Dieser Grundsatz gilt für alle Länder, in denen englisch einigermaßen verstanden wird. Entschieden hat dieses Mal das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht in einem Entscheid vom 16.5.2018 Az. B-3939/2016 für ein Zeichen YOUNG GLOBAL LEADERS für sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38 und 41.

Entscheid bekannt gegeben am 21.9.2018.

Rund 9,5 Millionen Bürger sind aufgerufen, einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre zu wählen, darunter 600.000 Erstwähler. 180 Sitze sind zu vergeben, darunter 91 Direkt- und 89 Listenmandate. Durch Überhang- und Ausgleichmandate könnte die Zahl noch steigen. Zudem dürfen die Bayern über die Bezirkstage in den sieben Regierungsbezirken abstimmen. Während das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl noch am späten Abend oder in der Nacht feststehen soll, werden die Ergebnisse der Bezirkstagswahlen erst später ermittelt.

Stan Libuda wäre in der vergangenen Woche 75 Jahre alt geworden, am Mittwoch. Aus Zeit Online:

„Lozärner Bier" muss zumindest in der Gegend von Luzern gebraut werden. Sonst verstößt die Brauerei gegen das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot.

Werden umfangreiche Gutachten, welche die beklagte Partei mangels eigener Sachkunde nicht nachvollziehen kann, zur Grundlage einer Klage gemacht, können unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast die Kosten für von ihr eingeholte Sachverständigengutachten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sein. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15.

Auf seiner letzten Sitzung hat der Presserat u.a. ein Video beurteilt, das eine Straftat betrifft; Pressemitteilung des Presserats vom 21.9.2018:

Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 20.7.2018, Az. B-3706/2016.