„Lozärner Bier" muss zumindest in der Gegend von Luzern gebraut werden. Sonst verstößt die Brauerei gegen das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot.

Es hilft nicht, wenn die Brauerei „Lozärner Bier AG” firmiert, die Rezeptur und die Zusammensetzung des Biers sowie das Marketingkonzept in Luzern 'erfunden' wurden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Konsument einen räumlichen Bezug in der Aufmachung eines Biers in erster Linie mit dessen Produktionsort in Verbindung bringt.
Anmerkung
1.
So entschieden hat das (Schweizerische) Bundesgericht am 25.6.2018 unter dem Az. 2C_761/2017.
2.
Die deutsche Rechtsprechung schützt rigoros. Am 6.5.2008 haben wir beispielsweise über ein Urteil des Landgerichts München I Az.: 9 HK 0 20939/07 berichtet, das untersagte:
„Auch in diesem Jahr wird es wieder ein eigens für das Volksfest gebrautes Oktoberfestbier geben, hergestellt von der Mainzer Aktien Brauerei”. Siehe bitte nachfolgend Archiv „Neueste Meldungen”.
3.
Münchner Bier ist eine seit 1998 geschützte geographische Angabe für Bier, das innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt München von den zum Verein Münchner Brauereien zusammengeschlossenen Brauereien Augustiner Bräu, Spaten-Franziskaner-Bräu, Hacker-Pschorr, Paulaner, Hofbräu und Löwenbräu gebraut wird. Der Kampf um diese Marke geht soweit, dass diese Brauereien eigene Baupläne einschränken, um nicht wegen eines Standortes außerhalb der Stadt Rechte zu verlieren. Bedeutenden außerhalb der Stadt angesiedelten Brauereien ist es übrigens bis heute verwehrt, auf der Wiesn genauso Bierzelte zu betreiben wie die im Verein Münchener Brauereien zusammengeschlossenen Brauereien.