Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Heute veröffentlichter Beschluss des BGH vom 20. Juli 2018, Az. I ZB 68/17, im Anschluss an BGH-Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az. I ZB 45/16.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Juni 2018 - IX ZR 80/17, herausgegeben am 20.7.2018. Betrifft die oft schwierige Verbindung zwischen Rentenversicherung und Arbeitsrecht; hier: die arbeitsrechtliche Falle eines sozialversicherungsrechtlichen Prozesses.

Eine Entscheidung mit Seltenheitswert: BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17:

„Wunderbare Kunstgegenstände haben Sie”, sagt der Gast. „Aus welcher Zeit sind sie denn?” - „Aus der Zeit, als ich noch Geld hatte!”

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 26. 7.2018, Az.: 17 O 1324/17, noch nicht veröffentlicht. Erschienen sind jedoch soeben Presseberichte und auf ihnen basierend eine Mitteilung des Instituts für Urheber- und Medienrecht.

Im Rahmen seiner Sitzungen vom 12. bis 14. Juni 2018 verhängte der Presserat die schärfste Maßnahme bei presse-ethischem Fehlverhalten - nämlich Rüge - für die Abbildung von Unfallopfern.

Das gestern veröffentlichte sehr ausführliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17, kann auch anders gesehen werden als zur Zeit diskutiert, nämlich:.

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7.6.2018, Az. I ZB 57/17.