Im Rahmen seiner Sitzungen vom 12. bis 14. Juni 2018 verhängte der Presserat die schärfste Maßnahme bei presse-ethischem Fehlverhalten - nämlich Rüge - für die Abbildung von Unfallopfern.

Unter der Überschrift „Warum passiert guten Menschen so etwas Schreckliches?“ hatte eine Zeitung über einen schweren Autounfall auf der A5 berichtet. Der Bericht zeigte neben dem zerquetschten Unfallwagen private Fotos des ums Leben gekommen Ehepaars. Die Einwilligung der Angehörigen hatte die Zeitung nicht eingeholt.
Die Zeitung schilderte: Die Eheleute haben sich in der Kinderkrebshilfe engagiert. Die Redaktion erklärte gegenüber dem Presserat, sie habe mit den Abbildungen die Opfer „besonders würdigen“ wollen.
Begründung:
Die privaten Porträts zu zeigen, so der Presserat, verletzt massiv den Opfer- und Angehörigenschutz. Auch wenn die Redaktion nach eigenen Worten mit den Abbildungen die Opfer „besonders würdigen“ wollte, ist die Verwendung ihrer Fotos ohne Einwilligung der Angehörigen, so der Presserat weiter, presseethisch nicht vertretbar.
Anmerkung
Zur Art der privaten Porträts ergibt sich aus der Mitteilung des Presserats nichts. Vermutlich waren die Fotos neutral, haben also nicht verletzt. Beim Opfer- und Angehörigenschutz ist die Spruchpraxis Spruchpraxis des Presserats „gefestigt”. Schon die Journalistenschulen müssen auf diese - für wohl viele überraschende - Einstellung des Presserats hinweisen.