Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.12.2018, Rechtssache C-492/17. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Er verstößt weitgehend nicht gegen EU-Recht. Die gebührenfinanzierten Sender haben stets eine sichere Einnahmequelle: Die Bürgerinnen und Bürger müssen - ob sie wollen oder nicht - die festgelegten Gebühren abführen. Auch wer nur andere Sender sieht, zahlt. Nur der Gesetzgeber könnte das System ändern. Aber, der hütet sich.
Gestern, 13. November 2018, hat der Presserat per E-Mail informiert: Leser und User müssen besser vor Irreführung durch redaktionelle gestaltete Werbung geschützt werden. Folgende Bezeichnungen reichen grundsätzlich nicht aus, um Werbung für den Leser erkennbar vom redaktionellen Teil abzugrenzen:
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