Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 3/16 - Uber Black II.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.12.2018, Rechtssache C-492/17. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Er verstößt weitgehend nicht gegen EU-Recht. Die gebührenfinanzierten Sender haben stets eine sichere Einnahmequelle: Die Bürgerinnen und Bürger müssen - ob sie wollen oder nicht - die festgelegten Gebühren abführen. Auch wer nur andere Sender sieht, zahlt. Nur der Gesetzgeber könnte das System ändern. Aber, der hütet sich.

Gestern, 13. November 2018, hat der Presserat per E-Mail informiert: Leser und User müssen besser vor Irreführung durch redaktionelle gestaltete Werbung geschützt werden. Folgende Bezeichnungen reichen grundsätzlich nicht aus, um Werbung für den Leser erkennbar vom redaktionellen Teil abzugrenzen:

BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 - I ZR 268/14.

Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt.

Oberlandesgericht München regte am 19.11.2018 an: Alles bleibt beim Alten - Versicherungskammer Bayern (VKB) und „die Bayerische” nehmen ihre Rechtsmittel zurück (Klage und Widerklage).

Beschluss vom 19. November 2018, Az. 1 BvR 2391/18, ergangen zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde, bekannt gegeben am 7.12.2018 mit einer Pressemitteilung des BVerfG.

Zwei Frauen unterhalten sich im Clubhaus. „Hast du von Veronika gehört?", fragt die eine. „Nein, was ist mit ihr?" „Sie soll ihren Mann ermordet haben und befindet sich in Untersuchungshaft." „Wirklich? Wie hat sie es angestellt?" „Mit einem Golfschläger." „Interessant! Wie viele Schläge?"