Zwei Frauen unterhalten sich im Clubhaus. „Hast du von Veronika gehört?", fragt die eine. „Nein, was ist mit ihr?" „Sie soll ihren Mann ermordet haben und befindet sich in Untersuchungshaft." „Wirklich? Wie hat sie es angestellt?" „Mit einem Golfschläger." „Interessant! Wie viele Schläge?"

Der ADM, der Wirtschaftsverband der privatwirtschaftlichen Markt- und Sozialforschungsinstitute in Deutschland, hat heute auf die Information des Presserats erwidert:
ADM bedauert Entscheidung des Presserats
Berlin, 07. Dezember 2018 – Der ADM nimmt die Entscheidung des Presserates vom 4. Dezember 2018 mit großer Sorge zur Kenntnis. In Zeiten von Fake News und alternativen Fakten ist es wichtiger denn je, alle Standards der Markt- und Sozialforschung sowie der Medien aufrecht zu erhalten und zu leben. Hierzu gehört aus Sicht des ADM auch die gründliche Recherche von Umfragequellen.
Werden Stichproben so gebildet, dass Menschen auf Online-Seiten nach ihrer Meinung gefragt werden, kann eine solche Stichprobe nicht das Meinungsbild der Bevölkerung abbilden, sondern bestenfalls die Meinung der Nutzer*innen dieser Online-Seiten. „Für diese Erkenntnis benötigt man keine Statistikausbildung“, so ADM-Vorstandsvorsitzender Bernd Wachter. „Außerdem können solche Stichproben auch nicht durch Gewichtung bevölkerungsrepräsentativ werden.“ Nur eine korrekte Berichterstattung kann die Aussagekraft und die Grenzen von Umfragedaten aufzeigen und so für einen aufgeklärten Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung sorgen. ADM-Geschäftsführerin Bettina Klumpe ergänzt: „Von der Bevölkerung wird Medienkompetenz erwartet, dann ist es auch legitim von den Medien zu verlangen, Leserinnen und Leser korrekt zu informieren.“ Die Bezeichnung „repräsentativ“ ist an bestimmte Voraussetzungen bei der verwendeten Stichprobe geknüpft und kann nicht beliebig verwendet werden. Da der Begriff „Repräsentativität“ Befragungsergebnissen eine hohe Glaubwürdigkeit verleiht, müssen alle Beteiligten verantwortungsvoll mit dem Begriff umgehen. Wir sehen für uns und die anderen Branchenverbände – sowie für den Rat der Markt- und Sozialforschung – eine klare Verantwortung, dies jetzt und in Zukunft voranzutreiben. Der ADM wird deshalb weitere Schritte im Rahmen der Selbstregulierung aktiv unterstützen.
Anmerkungen
1.
Jedenfalls als der Presserat entschieden hat, lagen Publikationen vor, die dem zitierten Satz zwingend entgegenstehen. So führt ein, wenn nicht das Standardwerk zu den Methoden der Empirischen Sozialforschung, von Schnell, Hill, Esser, in seiner in diesem Jahr erschienenen 11. Aufl. u.a. auf seiner Seite 345 zu diesen Umfragen aus: „Im Allgemeinen handelt es sich bei diesen vermeintlichen Befragungen um keine ernsthaften Erhebungen, sondern sie dienen bestenfalls der Unterhaltung."
2.
Damit zu den Interessen kein Missverständnis entsteht:
Der Verf. dieser Zeilen ist seit Jahrzehnten Justitiar der beiden Markt- und Sozialforschungsverbände ADM und BVM sowie Hon.-Prof. für Rechtssoziologie an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, er war zwei Jahrzehnte Mitglied des Dt. Presserats, noch länger Verlagsjurist und fühlt sich den Medien verpflichtet. Er äußert sich, weil die Glaubwürdigkeit sowohl der Medien als auch der Markt-und Sozialforschung nach dem gegenwärtigen Stand für die nächste Zeit grundlegend betroffen sind. Die Situation kann sich verändern, wenn die Online-Forschung weiter fortgeschritten ist.