Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Wussten Sie es? § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO wurde schon am 6. Oktober 2017 auch auf „tragbare Flachrechner“ ausgedehnt, so dass auch Tablets und damit „Laptops“ erfasst sind.
Handelsgericht St. Gallen Entscheid vom 16.11.2017 Az. HG.2015 zu
Art. 3 lit. b UWG des schweizerischen UWG (die Rechtslage ist im deutschen und nahezu in allen Ländern identisch).
Zwei Indianer gehen zum Medizinmann und fragen ihn, wie der Winter wird. Der wirft ein paar Steine in die Luft und sagt: „Es wird ein kalter Winter. Geht in den Wald und sammelt viel Holz."