Landgericht München I, einstweilige Verfügung vom 21.1.2019.

Der Hintergrund
Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf der Patentverletzung. Neben Deutschland gibt es ähnliche Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt. Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.
Der aktuelle Fall
Am 20. Dezember wurde Apple vom LG München I wegen der Verletzung von Qualcomm-Patenten verurteilt, keine iPhone-Modelle 7, 7plus, 8, 8plus und X mehr in Deutschland zu verkaufen. Urt. v. 20.12.2019, Az. 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17. Qualcomm beruft sich darauf, dass Apple nach diesem Urteil die betroffenen Smartphones auch von Händlern zurückrufen muss. Apple hat Berufung eingelegt. Das Verbot wurde zum Januar auch umgesetzt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von ca. 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte.
Im Dezember 2018 versandte Apple eine Presseerklärung.
Begründung der einstweiligen Verfügung vom 21.1.2019
Die Presseerklärung führt irre. Sie täuscht über die Verfügbarkeit von Waren. Die Verbraucher können nach ihr glauben, dass alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben, obwohl der Verkauf von iPhones der Modelle iPhone 7 und iPhone 8 zu diesem Zeitpunkt bereits gerichtlich untersagt worden war.