Wussten Sie es? § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO wurde schon am 6. Oktober 2017 auch auf „tragbare Flachrechner“ ausgedehnt, so dass auch Tablets und damit „Laptops“ erfasst sind.

Aus dem neuen Urteil des OLG Stuttgart vom 16.11.2018 Az. 1 Rb 25 Ss 1157/18:
Die unterschiedslose Erfassung elektronischer Geräte belegt, dass Merkmale wie z.B. Größe und Gewicht oder der „Aufgaben-und Anwendungsbereich“ des betreffenden Gegenstandes ohne Hinzutreten weiterer, besonderer Umstände nicht geeignet sind, eine Erhöhung des Bußgeldregelsatzes zu rechtfertigen. Dass ein elektronisches Gerät während der unerlaubten Benutzung „auf dem Schoß“ des Fahrzeugführers platziert war, stellt keine entsprechende Besonderheit dar, da es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Benutzung eines solchermaßen positionierten elektronischen Geräts die von § 23 Abs. 1a StVO in den Blick genommene Gefahrenlage für die Verkehrssicherheit (zwingend) weiter erhöht, nicht gibt. Schließlich ist auch der pauschale Hinweis des Tatrichters auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen als „Außendienstmitarbeiter“ und die hierauf – ohne jedwede weitere Konkretisierung – gestützte Mutmaßung, dieser sei infolgedessen „besonders anfällig für (…) Verstöße“ gegen § 23 Abs. 1a StVO, nicht geeignet, die (vorgenommene) Regelsatz-Abweichung tragfähig zu begründen.
Anmerkungen
1.
§ 23 Abs. 1a StVO regelt u.a.:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn ...
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch ... tragbare Flachrechner, ...
2.
Sieht man sich nach Entscheidungen dieser Art um, stößt man auf einen bemerkenswerten Blog:
„Über Burhoff online Blog
Rechtsanwalt Detlef Burhoff
In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren- rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.”
3.
Die höhere Bestrafung folgt gesundheitlich, so sagt die Krankenkasse: „Achtung! Sowohl für Männer, als auch für Frauen gilt: Laptops nicht auf den Schoß legen, um Unfruchtbarkeit und rötliche Hautausschläge zu vermeiden.”