Oberlandesgericht München regte am 19.11.2018 an: Alles bleibt beim Alten - Versicherungskammer Bayern (VKB) und „die Bayerische” nehmen ihre Rechtsmittel zurück (Klage und Widerklage).

Der Fall
Die Versicherungskammer Bayern (VKB), eine Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, hatte 2016 beim Landgericht München Klage gegen Unternehmen der Versicherungsgruppe „die Bayerische“ eingereicht. Begründung: Der vor sechs Jahren eingeführte Markenauftritt „die Bayerische“ behauptet unzulässig eine Spitzenstellung, und es besteht Verwechslungsgefahr. Das Landgericht München I wies die Klage der VKB und die Widerlage am 29. August 2017 ab. Daraufhin gingen die VKB und „die Bayerische” in Berufung zum Oberlandesgericht München.
Anmerkungen
1.
Die Geschichte und die Bedeutung der VKB sind markenrechtlich so unerheblich nicht; siehe dazu noch unten 3. Sie reichen zurück bis ins Jahr 1811. König Maximilian I. Joseph, der als der Schöpfer des modernen bayerischen Staates gilt, kreierte im Jahre 1811 eine Versicherung „zum Schutz und Wohle des bayerischen Volkes“. Wichtige Etappen auf dem Weg zum heutigen Konzern waren die Namensänderung der Königlichen Brandversicherungs-Kammer in - seit dem Jahre 2005 - die Bayerische Versicherungskammer. Heute ist das Unternehmen der größte öffentliche Versicherer und der achtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Zur VKB gehören 15 Einzelunternehmen in Deutschland und Osteuropa.
2.
Den Namen „die Bayerische" gab sich die Bayerische Versicherungsgruppe im Jahr 2012, vorher hieß sie BBV oder "Bayerische Beamten Versicherung".
3.
In den Medien hieß es teilweise: „Das OLG München hat auf den Tisch gehauen und der Versicherungskammer Bayern sowie der Bayerischen Versicherungsgruppe nahe gelegt, ihren Rechtsstreit um den Namen „Die Bayerische" zu beenden. Sie sollten sich stattdessen auf ihre Produkte und deren Vertrieb konzentrieren.
Lächerlich war dieser Streit markenrechtlich nicht (der Verf. dieser Zeilen hat mit keiner Partei etwas zu tun). Natürlich gibt es an „Bayerisch” kein Exklusivrecht. Es geht jedoch offenbar um das 2012 erfundene „die Bayerische”. Eine repräsentative Ermittlung, die sowohl der BGH als auch der EuGH für solche Fälle zulassen, hätte ergeben können:
Die Bezeichnung „Bayerische Versicherungskammer” hat sich im Verkehr durchgesetzt. „die Bayerische” wird als Spitzenstellung verstanden und zudem besteht auch noch Verwechslungsgefahr. Da wäre auch noch der das gesamte Recht beherrschende „Treu und Glauben”, für den die Wertvorstellungen der Allgemeinheit und der beteiligten Verkehrskreise zu berücksichtigen sind. Nach der Geschichte und der Bedeutung der Bayerischen Versicherungskammer, vgl. oben 1. und 2., würden solche Ergebnisse nicht überraschen.