Humor: Ein Arbeitsloser wird seit langem verdächtigt, dass er gar nicht arbeiten möchte. Der Sachbearbeiter gibt ihm die Adresse einer Firma, die Arbeitskräfte sucht. Am nächsten Tag erscheint er aber wieder auf dem Arbeitsamt. „Und?” fragt ihn der Beamte, „was war es diesmal? Die Arbeit zu schmutzig oder zu schlecht bezahlt?”-- „Nein, als ich hinkam, hing ein Schild: 'Arbeitskräfte beiderlei Geschlechts gesucht.' Jetzt frage ich Sie: Wer hat das schon?”

Quelle: angelehnt an SUPERillu 35/2018.
Anmerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober verbindlich beanstandet, dass die Regelungen des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit unvereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.