Um die Chronologie vollständig zu halten, muss berichtet werden:

Mehrere Rechtsanwälte haben beim Berliner Anwaltsgerichtshof geklagt. Die Klage wird von einer „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)” koordiniert.
Begründung:
Die derzeit von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verwendete Verschlüsselungstechnik gewährleiste keine ausreichende Sicherheit und gefährde das anwaltliche Mandatsgeheimnis. Die Nachrichten würden unterwegs auf einem Server der BRAK mit einem Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) „umgeschlüsselt". Anders als bei Brief und Fax steuere nicht der Absender, sondern dieser zentrale Server, wer die Nachrichten lesen könne. Aufgrund dieser Schlüsselrolle der BRAK sei das beA ein besonders attraktives Ziel für Angriffe durch Kriminelle oder staatliche Stellen des In- und Auslands.Es es sei nicht nachvollziehbar, so die Begründung, warum Rechtssuchende schlechter stehen sollten als jeder normale Nutzer von Messengerdiensten wie Signal oder WhatsApp, bei denen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst Standard sei. Menschen, die sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauten, müssten sich darauf verlassen können, dass die elektronische Kommunikation über das beA nicht unterwegs abgehört werden könne.
Anmerkung
Warum argumentieren diese Anwälte erst jetzt? Es kann sich Sachverhalt ergeben, nach dem der Spieß umgekehrt werden muss, nämlich: Der BRAK und den einzelnen Anwälten entstehen voraussichtlich (vor allem über bereits von der Bundesrechtsanwaltskammer angekündigte Beitragserhöhungen) noch höhere Kosten. Diese höheren Kosten wären nicht entstanden, wenn diese Anwälte früher informiert hätten. Durch eine frühere Information wären unter Umständen auch andere Kosten nicht entstanden, für welche bis jetzt Programmierfirmen und andere Dritte allein verantwortlich und schadensersatzpflichtig sind.