Präsident Voßkuhle erklärte in einem WELT am SONTAG-Interview am 9.6.2018:

Die Gerichte müssen zwar „in erster Linie argumentativ überzeugende Entscheidungen treffen. Sie müssen aber auch erklären, was sie tun und für Akzeptanz werben.“
Das häufigste Problem erwähnt er nur incidenter: Die Begründung von Gerichtsentscheidungen, in denen - wie bei allen unbestimmten Rechtsbegriffen - auf die pluralistische Wirklichkeit abgestellt werden muss. Dies ist die große Mehrheit der Gerichtsurteile. Beispiele gibt es unzählige:
So wird heute bei Begriffen wie Irreführungsgefahr, Verwechslungsgefahr, berechtigte Interessen, relevanter Markt das europäische Verbraucherleitbild angewandt. Betroffen sind nahezu alle Rechtsgebiete. Jeder Jurist kennt die Definition: Rechtserheblich ist, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher eine Angabe auffasst.
Das Problem: Die eine Gruppe fasst so auf, die andere gerade gegenteilig, eine dritte („Restkategorie”) hat keine Meinung oder ist unentschlossen.
Wie der - so das Leitbild - „durchschnittliche ... Durchschnittsverbraucher” auffasst, weiß niemand. Die entscheidenden Richter setzen ihre Vorstellungen an die Stelle des rechtserheblichen „Durchschnittsverbrauchers”. Die Partei, die anders auffasst als die Richter, verzweifelt an der Gerichtsentscheidung. Würden die Richter jeweils klar in der Begründung darlegen, dass eine repräsentative Umfrage zu einem anderen Ergebnis führen kann, dann könnten die Partei und wer sonst noch die Entscheidung liest das Urteil verstehen und eher akzeptieren; so wie es Präsident Voßkuhle wünscht.