Was in den neuen Meldungen nicht oder kaum erwähnt wird, ist die Geschichte des bis zu seiner Auflösung im Jahre 2006 hoch angesehenen Gerichts:

Kaiser Ferdinand II. hatte 1620 dem Kurfürstentum Bayern das privilegium de non appellando verliehen. 1625 wurde das „Revisorium” eingerichtet, das für Bayern an die Stelle des Reichskammergerichtes als letzte Instanz trat. Das Revisorium des Königreichs Bayern wurde 1809 durch das Oberappellationsgericht in München abgelöst. 1879 übernahm das Bayerische Oberste Landesgericht die Aufgaben des obersten bayerischen Gerichts für Zivil- und Strafsachen.
Die nationalsozialistische Reichsregierung löste das Gericht 1934 auf. Mit der Wiedererrichtung 1948 schloss Bayern den Neuaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab. Besondere Bedeutung erlangte insbesondere auch die Rechtsprechung des BayObLG zum FGG und in diesem Rahmen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht (Dissertation des Verf. dieser Zeilen: Die Rechtspr. des BayObLG zum Internationalen Privatrecht. Ein bayerisches Unikum am Rande: Das FGG wurde in Deutschland vom Kommentar von Keidel beherrscht; Keidel war damals zwar sogar auch Richter am BayObLG, gehörte jedoch bis zu seiner Pensionierung nicht dem zuständigen Senat an.
Zum 30.6.2006 wurde das Bayerische Oberste Landesgericht gegen den allgemeinen Protest nahezu aller bayerischen Juristen auf Initiative von Ministerpräsident Stoiber aus vermeintlichen Sparsamkeitsgründen aufgelöst.
Die neue Bayerische Staatsregierung mit Ministerpräsident Söder („Mir san mir”) hat nun konsequent bekannt gegeben: In Bayern soll künftig mit dem neu zu errichtenden Bayerischen Obersten Landesgericht grundsätzlich ein Gericht die wichtigsten Rechtsfragen für ganz Bayern klären.
Der Aufgabenbereich im Einzelnen soll nach Angaben des bayerischen Justizministeriums in der Diskussion mit der gerichtlichen Praxis noch näher fixiert werden. Geplant sind derzeit jedenfalls Zuständigkeiten für Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte, für Revisionen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht und für sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern.
Das Bayerische Oberste Landesgericht soll seinen Sitz in München haben. Daneben sind Außensenate in Nürnberg und Bamberg geplant. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode, also noch in diesem Jahr verabschiedet werden.