Man darf gespannt sein, was aus diesem Überschwang wird. Wenn das nicht schief geht. Die designierte Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), hat gegenüber BILD am 7. März geäußert:

„Tatsächlich existiert in Deutschland ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.” Das Land brauche endlich eine „smarte Datenkultur”.
Anmerkung:
Wer einen freien Datenverkehr wünscht, wird sich sogar einen Datenschutz wie im 18. Jahrhundert wünschen. Mit der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen zum Datenschutz wurde in Deutschland erst im Jahr 1970 begonnen. Vorbild war damals Schweden. In Kraft getreten ist das Bundesdatenschutzgesetz, das zur Zeit abgelöst wird, am 1.1.1978. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirkt ab dem 25. Mai 2018. Sie wird sofort in allen EU-Ländern gelten. Sie lässt dem deutschen Gesetzgeber nur wenig Raum zur Ausfüllung von Lücken mit nationalen Regelungen. Aber: Mit 318 Ja-Stimmen gegen 280-Nein-Stimmen sowie 20 Enthaltungen (somit recht knapp) hat das Europäische Parlament im Dezember 2017 den Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung verabschiedet. Die abschließenden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten sind noch nicht abgeschlossen. Im Juni, so ist geplant, soll ein Gemeinsamer Standpunkt des EU-Rats vorliegen. Anfang 2019 soll die EU-Privacy-Verordnung in Kraft treten.