Oberlandesgericht Frankfurt a. M. , Urteil vom 22.2.2018 - 16 U 87/17.

Begründung:
Die Fotos, die Michael Schumachers Tochter mit ihrer Mutter bei einem Reitturnier in einer Zeitschrift zeigen, an dem die Tochter teilgenommen hatte, dürfen nicht mehr veröffentlicht werden. In dem Artikel ist es gar nicht um das Turnier selbst gegangen. Vielmehr hat sich der Artikel über die Veranstaltung darauf beschränkt, einen Anlass für die Abbildung der Familie zu schaffen. Das Turnier hat hier also lediglich einen Vorwand für die Veröffentlichung der Fotos gebildet.
Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil ein öffentliches Informationsinteresse am Umgang der Familie mit dem Schicksalsschlag des klägerischen Vaters bestehe. Insoweit ist insbesondere zu respektieren, dass sich die Familie nach dem Unfall des Vaters aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und keine Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand herausgegeben hat. Dies hat sich bis heute nicht geändert.
Anmerkung: Wenn sich die Gerichts- und Anwaltskosten rechtfertigen lassen, dann am ehesten mit dem voranstehend im letzten Absatz zitierten Gedanken. Ansonsten besagen schon die Urteile zu „Charlotte Casiraghi Reitturnier” oder nur „Reitturnier” alles; siehe bitte links in der Suchfunktion.