Jetzt wurde veröffentlicht: Das Landgericht München I hat die Klage der Versicherungsgruppe Bayern in einem jetzt veröffentlichten Urteil abgewiesen; Az.: 33014425/16.

Begründung
Weder die Verwendung des bestimmten Artikels "die" allein noch die Kombination mit dem Wort "Bayerische" seien geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Anmerkungen
1.
“Die Bayerische” ist der 2012 eingeführte Markenname, unter dem sämtliche mittelständischen Versicherungsunternehmen des gleichnamigen Versicherungskonzerns am Markt agieren. Neben der Bayerischen Beamten Lebensversicherung a.G. (Muttergesellschaft) gehören dazu die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG und die Bayerische Beamten Versicherung AG als Kompositversicherer (Sachversicherer) im Konzernverbund. Bei der Versicherungsgruppe “die Bayerische” handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
2.
Bis jetzt ist nicht bekannt, wie die Bayerische Versicherungskammer versucht hat, die Verwechslungsgefahr nachzuweisen. Unbekannt ist bis jetzt auch, ob sich die „Bayerische Versicherungskammer” auf andere Anspruchsgrundlagen berufen hat. Nach der Erfahrung aus anderen Rechtstatsachen-Umfragen (zu anderen Namen) ist mit Sicherheit ein Teil der relevanten Verkehrskreise in Zusammenhang mit Versicherungen der Auffassung, dass mit „die Bayerische” die Bayerische Versicherungskammer gemeint ist. Es fragt sich dann nur noch, ab welchem Prozentsatz eine Verwechslungsgefahr oder ein unlauteres Verhalten anzunehmen ist. Vgl. dazu beispielsweise die Schriften: Schweizer, „Rechtstatsachenermittlung durch Befragen” und „Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit”.
3.
Dem Verf. dieser Zeilen ist die Klägerin schon immer als „Bayerische Versicherungskammer” bekannt.
In den Suchmaschinen findet man unter „Bayerische Versicherungskammer” den Hinweis:
„Bayerische Versicherungskammer

Die Bayerische Versicherungskammer war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Sie ist die Rechtsvorgängerin der 1995 gegründeten Versicherungskammer Bayern sowie der Bayerischen Versicherungskammer-Versorgung (kurz: Bayerische Versorgungskammer). Die Bayerische Versicherungskammer existiert heute in der ursprünglichen Form nicht mehr. Die unter dem Dach der Bayerischen Versicherungskammer ursprünglich geführten Wettbewerbsversicherungseinrichtungen werden heute von der Versicherungskammer Bayern weiter betrieben.”
Nach den Erfahrungen des Verf. dieser Zeilen spricht die Bevölkerung noch heute von „der Bayerischen Versicherungskammer”. So liegt es nahe, dass die Quote der Verwechslungsgefahr hoch ist und sich dementsprechend fragt, ob dieser Prozentsatz zu einem anderen Urteil führen muss.