Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben die Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und RTL eine weitere Niederlage erlitten.

Das am 17.8.2017 verkündete Urteil zu drei Verfahren wird nicht das letzte Wort sein, Az.: 29 U 1917/16, - auch wenn es im Volltext noch nicht vorliegt. Zum einen ist die Revision zugelassen, weil das OLG Köln anders entschieden hat. Zum anderen lässt sich doch sehr über die Begründung streiten, wie sie sich aus der Pressemitteilung des Gerichts ergibt.
So wird als Begründung wiedergegeben: „Indem die Klägerin den Nutzern den ungehinderten Zugang zu ihrem Internetauftritt bei Nutzung des Werbeblockers eröffnet und lediglich die Bitte geäußert hat, auf die Verwendung von Werbeblockern zu verzichten, liegt aus der Sicht der Nutzer eine (schlichte) Einwilligung vor.”