Der Bundesgerichtshof hat gestern erneut einen - am 18. Juli 2017 verkündeten - Beschluss, Az. VI ZR 52/16 mit einem Leitsatz zur Kanzleiorganisation veröffentlicht.

Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann. Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist.
Anmerkung
Wir weisen regelmäßig an dieser Stelle auf neue Entscheidungen hin, die uns für die Praxis bedeutsam erscheinen. Über die Suchfunktion (siehe links) können Sie sich mit dem Suchwort „Kanzleiorganisation” handbuchartig eine Übersicht verschaffen. Es wird sich für Sie überdies unbedingt empfehlen, bei der Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages die aufgeführten Entscheidungen minutiös zu beachten und lückenlos vorzutragen.